Sicherheitsunterweisungen

Wenn Sie es wünschen, erstellen wir Ihnen auch alle nötigen Informationen, die Sie regelmäßig nachschlagen können, zusammen.
Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, bieten wir eine sichere Dokumentation Ihrer Sicherheitsunterweisung.

Unsere Leistungen

A. Sicherheitsunterweisungen
Die Sicherheitsunterweisung dient der Prävention von Gefahrensituation. Sie ist unabdingbarer Teil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und fungiert als verhaltensorientierte Maßnahme.
Die Sicherheitsunterweisung muss in jeder Branche und bei jeder Mitarbeiteranzahl in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden, damit die Mitarbeiter sich dem gesunden und sicheren Arbeiten bewusst werden.

B. Wie oft muss unterwiesen werden?
Der § 4 DGUV V1 regelt die Häufigkeit der Sicherheitsunterweisung. So muss diese mindestens einmal jährlich stattfinden und dokumentiert werden.
Bei Anwesenheit von Auszubildenden im Betrieb muss die Sicherheitsunterweisung nach dem Jugend-Arbeitsschutzgesetz mindestens zweimal im Jahr durchgeführt werden. Jeder Mitarbeiter muss bei Neueinstellung oder Wechsel der Tätigkeit neu unterwiesen werden.

C. Rechtlich abgesichert
Wir sind davon überzeugt, dass Mitarbeiter regelmäßig und fortlaufend über alle vorhandenen Gefährdungen unterrichtet werden müssen.
Ebenso müssen sie über alle Änderungen informiert werden, wenn zum Beispiel neue Arbeitsstoffe eingeführt werden.
Beim Gesundheitsschutz sollten alle Mitarbeiter zusammenarbeiten, damit erst keine Unfälle entstehen und sich jeder verantwortlich fühlt, dazu beizutragen.
Jeder Mitarbeiter hat das Potential, Unfälle durch seinen Blickwinkel rechtzeitig zu erkennen und so vorzusorgen.
Die Sicherheitsunterweisung dient nicht nur der Prävention, sondern gibt Ihrem Unternehmen auch rechtliche Absicherung.

D. Unterweisungen mit Blended bzw. E-Learning
Da sich die Art der Unterweisung nach der Art der Gefährdung anpasst, stellen wir für viele Bereiche E-Learning bzw. Blendedlearninginhalte zur Verfügung.

E. Maßgeschneidert für Ihren Betrieb
Die Unterweisung sollte entweder im Einzel- oder Gruppengespräch stattfinden und auf den Betrieb abgestimmt sein, um entsprechende Aufmerksamkeit der Beteiligten zu gewährleisten.
Im Normalfall muss die Unterweisung der Vorgesetzte durchführen. Möchte er das nicht, kann er auch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit damit beauftragen ihn dabei zu unterstützen oder ihm die Unterweisung ganz abzunehmen.
Hilfsmittel können die Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und Sicherheitsdatenblätter sein.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen