Konditionen

Das Sorglos-Paket für Arbeitssicherheit

Mit unserem Sorglos-Paket entlasten wir Sie in allen Bereichen des Arbeitsschutzes und sorgen für Ihre Rechtssicherheit.

Neben der gesetzlichen Grundbetreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bieten wir Ihnen darüber hinaus auch noch sämtliche Zusatzleistungen an, die für Sie relevant sind.
Darüber hinaus fallen noch weitere wichtige Tätigkeiten, wie zum Beispiel die jährlichen Sicherheitsunterweisungen, das Anlegen eines Gefahrstoffkataloges oder die Erstellung von Betriebsanweisungen, etc. an.
Auch den Schriftverkehr mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder die Beschaffung der richtigen persönlichen Schutzausrüstung für Ihre Mitarbeiter können wir für Sie erledigen.
Mit unserem Sorglos-Paket nehmen wir Ihnen als externer Partner jede Arbeit ab.

Wenn das Unternehmermodell für Sie nicht in Frage kommt oder sie generell über 10 Mitarbeiter haben, müssen Sie eine schriftliche Vereinbarung über eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung treffen.
Die Regelbetreuung im Arbeitsschutz nach ASiG und Vorschrift 2 besteht aus einer Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuungszeit. Die Zeit für die Grundbetreuung ist pro Mitarbeiter berufsgenossenschaftlich festgeschrieben. Je nach Branchenzugehörigkeit fallen 0,5 h, 1,5 h oder 2,5 h pro Beschäftigten und Jahr an.

Aus folgenden Grundpositionen bilden sich die Koditionen für unser Sorglos-Paket:
Wir bieten Ihnen einen Betreuungsvertrag mit einer Mindestlaufzeit von 3 Jahren an. Der Betreuungsumfang besteht aus der Grundbetreuung und aus der anlassbezogenen Betreuung (Umfang je nach Anforderung durch Sie)

1. Grundpauschale (nur bei Unternehmen bis 20 Mitarbeiter) 899,00 €/Unternehmen
Dies beinhaltet:
- Gesetzliche Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsingenieur)
- Umfassende Beratung zur rechtssicheren Umsetzung Ihrer Organisationsverantwortung
- Beratung bei der
- Unterstützung bei der Identifizierung der Gefährdungen und Belastungen
- Beratung bei der Darstellung des Handlungsbedarfes mit Maßnahmenvorschlägen
- Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen
- Unterstützung bei der Wirksamkeitskontrolle von Schutzmaßnahmen
- Fortschreibung Ihres Standards im Gesundheits- und Arbeitsschutz
- Unterstützung bei der Erstellung spezifischer Gefährdungsbeurteilungen und Ihrer rechtssicheren Dokumentation
- Unterstützung bei der Auswahl von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)

2. Mitarbeiterpauschale jährlich 159,00 € je Mitarbeiter
Dies beinhaltet:
- Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung (persönlich, telefonisch oder online)
- Beratung zur Durchführung von Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen
- Unterstützung bei der Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen
- Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung
- Beratung zum Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen
- Unterstützung bei der Erarbeitung von betrieblichen Sicherheitsunterlagen, wie z.B. Betriebsanweisungen
- Beratung und Bereitstellung von geeigneten Schulungsunterlagen zum Thema Unterweisungen
- Unterstützung bei Unfalluntersuchungen und -analysen
- Unterstützung bei der Erstellung eines Jahresberichts nach § 5 DGUV-Vorschrift 2


Wir liefern Ihnen kosteneffiziente und individuell zugeschnittene Lösungen für alle Standorte Ihrer Organisation.

Individuelles Agebot

Bei einem individuellen Bedarf können wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot unterbreiten.
Hierfür ist unabdingbar, dass Sie uns folgende Angaben machen:

Jetzt Angebot anfordern und vergleichen:

Grundangaben

Bsp.: Außendienstmitarbeiter, Reinigungspersonal, Elektroinstallateure, Kraftfahrer, Servicetechniker, ambulate Pflegemitarbeiter, etc.

Folgende Anlassbezogenen Leistungen sollen durchgeführt werden:

Mit den folgenden Angaben können wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot generieren. Die Kalkulation bezieht sich auf die gemachten Grundangaben.

z. B. eine Werkstatt. Die hier Beschäftigten können einer Reihe von Gefährdungen ausgesetzt sein, die global für diesen Bereich betrachtet und bei der arbeitsplatz- oder personenbezogenen Beurteilung nicht mehr aufgeführt werden. Dies kann z. B. für Lärm, Beleuchtung, Klima oder Verkehrswege gelten

Hier wird die Gefährdung von Personen beurteilt, die der gleichen Tätigkeit nachgehen. Meist sind dies Berufsgruppen, die keinen fest zugewiesenen Arbeitsplatz haben oder in verschiedenen Arbeitsbereichen tätig werden, in dem sie gleichen Gefährdungen ausgesetzt sind.

Beispielsweise werden Montagearbeitsplätze, Büroarbeitsplätze, Schweißarbeitsplätze oder Arbeitsplätze an Werkzeugmaschinen arbeitsplatzbezogen beurteilt, wenn verschiedene Arbeitnehmer die gleichen Tätigkeiten ausführen.

Hier können Sie uns individuelle Informationen zukommen lassen.

Sie können mir dieser elektronischen Kontaktaufnahme eine unmittelbare Kommunikation mit uns ermöglichen. Sofern Sie per E-Mail oder über dieses Kontaktformular den Kontakt mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen aufnehmen, werden die übermittelten personenbezogenen Daten automatisch gespeichert. Die auf freiwilliger Basis übermittelten Daten werden von den für die Verarbeitung Verantwortlichen für Zwecke der Bearbeitung oder der Kontaktaufnahme gespeichert. Es erfolgt keine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte. Die vorgehend beschriebene Datenverarbeitung zum Zwecke der Kontaktaufnahme erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO auf der von Ihnen freiwillig abgegebenen Einwilligungserklärung. Sobald die von Ihnen gestellte Anfrage erledigt und der betreffende Sachverhalt abschließend geklärt ist, werden die über das Kontaktformular verarbeiteten personenbezogenen Daten von Ihnen gelöscht. Eine weitergehende Speicherung kann im Einzelfall erfolgen, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist.

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