Betriebsanweisung

Es gibt zwei Arten von Betriebsanweisungen:

Die Gefahrstoffverordnung beschreibt in § 14, dass der Unternehmer Arbeiten mit Gefahrstoffen in einer Betriebsanweisung schriftlich zu regeln hat.
Die Inhalte und den Aufbau findet sich ebenfalls im § 14 GefStoffV.

Daraus ergeben sich folgende Anweisungen:
Sie muss Informationen über vorliegende Stoffe samt Bezeichnungen, Kennzeichnungen und Gefährdungen für Gesundheit und Sicherheit enthalten, sowie Informationen darüber, wie der Mitarbeiter sich selbst und andere am Arbeitsplatz schützen kann, durch
- Hygienevorschriften,
- wie Expositionen verhinderten werden können und
- wie welche Schutzausrüstung zu tragen ist.

Ebenso regelt die Gefahrstoffverordnung in den Betriebsanweisungen, wie die Gefahrstoffe sachgerecht entsorgt werden.
Diese Informationen kann der Unternehmer den EG-Sicherheitsdatenblättern entnehmen. Diese müssen durch betriebs- und arbeitsplatzbezogene Informationen ergänzt werden.

Mitarbeiter können die Betriebsanweisungen, welche die Tätigkeiten regeln selber schreiben. Dabei sollte ein bestimmtes Schema eingehalten werden
Der Arbeitsablauf sollte samt Arbeitsschritten beschrieben und zu jedem Arbeitsschritt die daraus resultierenden Gefahren ermittelt werden.
Zu jeder potenziellen Gefahr sollten die entsprechenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln festgelegt werden.
Erfahrungsgemäß sind Betriebsanweisungen, die dieses Schema einhalten, am qualitativ hochwertigsten.

Sie finden bei den Mitarbeiten Akzeptanz und helfen, Schwachstellen der Sicherheitsmaßnahmen aufzudecken. Den Mitarbeitern werden Gewohnheiten, welche sie gefährden, bewusst gemacht.
Auf diese Weise können auch neue Mitarbeiter eingewiesen werden. Weist die Abweisungen so eine Form auf, erfüllt sie die Anforderungen des Qualitäts- und Umweltmanagements sowie die des Umweltschutzes und kann dafür und für die Arbeitssicherheit verwendet werden.
Da sie sich nach dem Arbeitsplatz und der Tätigkeit richtet, kann sie ebenso als eine Form der Gefährdungsbeurteilung eingesetzt werden, besonders wenn die Mitarbeiter ihren Teil dazu beitragen konnten.

Wer ist für Betriebsanweisungen verantwortlich?

Verantwortlich für den Inhalt ist in der Regel der Unternehmer oder die von ihm beauftragte Führungsperson, wie zum Beispiel der Betriebsleiter.

In Betriebsanweisungen finden die Mitarbeiter Informationen zu Arbeitsgeräten, technischen Erzeugnissen und Stoffen.
Darin beschreiben die Hersteller die Merkmale, Sicherheitsbestimmungen und Funktionen der Arbeitsmaterialien, damit die Kunden mit diesen fachgerecht umgehen können und so Unfälle vermieden werden.
Zudem dienen sie als Grundlage für die Sicherheitsunterweisungen und können dabei helfen, Umweltschutzbestimmungen einzuhalten und Sachschäden am Gerät selber zu vermeiden.

Erstellung von Betriebsanweisungen

Ein unerlässliches Instrument zur Information der Beschäftigten über auftretende Gefährdungen sind Betriebsanweisungen und beinhalten die entscheidenden Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Personen.

An die Mitarbeiter ist die Betriebsanweisung von dem Unternehmer gerichtet und regelt das Verhalten im Betrieb zur Vermeidung von Unfall- und Gesundheitsgefahren.
Sie dient als Grundlage von Unterweisungen.
Die Anweisungen sind in verständlicher Form, also sprachlich so zu gestalten, dass die Beschäftigten die Inhalte verstehen und anwenden können.

Die rechtlichen Grundlagen zur Erstellung von Betriebsanweisungen ergeben sich zum Beispiel aus dem § 12 der Betriebssicherheitsverordnung oder dem § 14 der Gefahrstoffverordnung. Darüber hinaus ergibt sich die Forderung zur Erstellung von Betriebsanweisungen weiterhin aus einer ganzen Reihe von Berufsgenossenschaftlichen-Vorschriften-Informationen und -Regeln.

Grundlagen der Erstellung von Betriebsanweisungen

Bei der Erstellung der Betriebsanweisung dienen gewisse Grundlagen.
Dazu gehören die bei Gefahrstoffen vorgeschriebenen Kennzeichnung und Sicherheitshinweise sowie Sicherheitsanweisungen für die Handhabung.
Fallen bestimmte chemische Stoffe und Zubereitungen nicht unter das Gefahrstoffgesetz müssen die Angaben aus dem Sicherheitsdatenblatt nach DIN 52 900 entnommen werden.
Für einsatzbereite technische Erzeugnisse werden diese Informationen aus dem von Hersteller bereitgestellten Benutzerinformationen oder Gebrauchsanleitungen und Betriebsanleitungen genommen.
Die Inhalte, die in den Betriebsanweisungen zu finden sind, ergeben sich aus den Anforderungen aus den Regelwerken für Maschinen, Einrichtungen, Geräten oder Stoffen.
Um Gefährdungen Dritter zu vermeiden, müssen entsprechende Schutzmaßnahmen eingeleitet werden, die auch Hinweise zum Verhalten bei Unfällen, Störfällen und Erste Hilfe beinhalten.

Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Ziffer 7 Betriebsverfassungsgesetz ein Mitbestimmungsrecht bei der Gestaltung von Betriebsanweisungen.

Die Pflicht, Tätigkeiten entsprechend zu regeln betrifft nur solche, von denen eine Gefährdung ausgeht, beziehungsweise wo Vorschriften eine Regelung vorschreiben.
Zu viele Vorschriften können dazu führen, dass sich Mitarbeiter bevormundet fühlen und sich den Vorschriften widersetzen.
Mitarbeiter verstehen zu viele Regelungen häufig als Absicherung der Führungskräfte vor Verstößen gegen diese Vorschriften

Sogenannte Erlaubnisscheine, die zum Beispiel Arbeiten mit Feuer und Schweißgeräten erlauben, haben gezeigt, dass dadurch nachweislich Sicherheitsstandards erhöht worden sind.
Durch diese Erlaubnisscheine wurden gefährliche Arbeiten noch einmal im Einzelfall schriftlich geregelt und dadurch die Sicherheit erhöht.
Durch die Betriebssicherheitsverordnung werden Unternehmen verpflichtet, sicherheitstechnische Anweisungen und Informationen zu Anlagen hinzuzufügen und um betriebs- und arbeitsmittelbezogene Hinweise zu erweitern.
Dadurch müssen Angaben über die Einsatzbedingungen und erwartbare Betriebsstörungen gemacht und beschrieben werden, inwieweit Erfahrungen mit dem entsprechenden Arbeitsgerät vorliegen.

Welche Betriebsanweisungen sind Pflicht?

Hersteller sind dazu verpflichtet, für ihre Ware eine Betriebsanweisung zu erstellen und damit die Sicherheit bei der Handhabung zu gewährleisten.
§ 9 Betriebssicherheitsverordnung schreibt vor, dass die erforderliche Betriebsanweisung für die genutzten Arbeitsgeräte in verständlicher Form und Sprache vorliegen.
§ 14 der Gefahrstoffverordnung regelt zudem, dass auch für Gefahrstoffe eine Betriebsanweisung vorliegen muss

Hersteller sind dazu verpflichtet, für ihre Ware eine Betriebsanweisung zu erstellen und damit die Sicherheit bei der Handhabung zu gewährleisten. § 9 Betriebssicherheitsverordnung schreibt vor, dass die erforderliche Betriebsanweisung für die genutzten Arbeitsgeräte in verständlicher Form und Sprache vorliegen. § 14 der Gefahrstoffverordnung regelt zudem, dass auch für Gefahrstoffe eine Betriebsanweisung vorliegen muss.
Seit die technischen Unfallverhütungsvorschriften nicht mehr gelten, ist der Unternehmer nun selbst dafür verantwortlich herauszufinden, welche schriftlichen Regelungen für seine Beschäftigten gelten. Dabei kann ihm die Risikobewertung der auszuübenden Tätigkeit helfen.

In immer mehr Unfallverhütungsvorschriften, sicherheitstechnischen Regelwerken und gesetzlichen Arbeitsschutzvorschriften steht, dass für die Tätigkeit spezifische Betriebsanweisungen verlangt werden. Dadurch ergibt sich durch die Gesetze, Verordnungen und Vorschriften eine Verpflichtung für den Unternehmer, diese entsprechenden Anweisungen zu erstellen und herauszugeben. Dadurch gelten für manche Arbeits- und Tätigkeitsbereiche mehrere solcher Anweisungen, die sich auf die verschiedenen Anforderungen, wie Maschine, Gefahrstoffe, Umweltschutz oder Qualitätsmanagement beziehen. Daher kann es sinnvoll sein, all diese Anweisungen zu einer einzigen zusammenzufassen, damit die Regelungen für einen Arbeitsplatz gebündelt vorliegen.

Wird eine Betriebsanweisung trotz Vorgaben nicht erstellt, begeht der Unternehmer eine Ordnungswidrigkeit.
Die Betriebsanweisung soll überschaubar und die Informationen im Arbeitsalltag leicht zu lesen sein. Wenn möglich sollte sie eine DIN A4-Seite nicht überschreiten. In der Gefahrstoffverordnung ist zudem geregelt, dass sie in der Muttersprache der Beschäftigten geschrieben sein soll. Sie sollen am Arbeitsplatz leicht zu finden sein, zum Beispiel, indem sie ausgehängt oder ausgelegt werden und so beschrieben sein, dass die Mitarbeiter sie leicht verstehen und anwenden können.

Sicherheitsvorschriften

Anlagen und Verfahren so planen, dass die Sicherheit gewährleistet ist. Anlagen sollten sicher betrieben und geführt und Sicherheit der Betriebsmittel eingehalten werden. Gefährliche Arbeitsstoffe, Verkehr und Transport sowie Brand- und Explosionsschutz sind aufgeführt.
Dazu regeln sie Unfall- und Schadensereignisse, Sicherheitsunterweisungen und Arbeitserlaubnisverfahren inklusive Arbeiten in der Höhe.

Es ist sinnvoll, solche Sicherheitsvorschriften vorliegen zu haben, da die darin festgelegten Anforderungen im Unternehmen allgemein gelten und nicht mehr für jede Einweisung einzeln geschrieben werden müssen.
So sind sie übersichtlicher und leichter abzurufen.

Reihenfolge

Beim Erstellen hat sich folgendes System bewährt:

Sie sollte in der Reihenfolge

1.) Ziel der Vorschrift,
2.) Definition und Geltungsbereich,
3.) Verantwortlichkeiten,
4.) Durchführung und Beschreibung,
5.) Anhang, weitere Informationen und Checklisten

gestaltet werden.

In dieser Form entsprechen sie den Vorgaben des Qualitätsmanagements und sind demnach Verfahrensanweisungen im Arbeitsschutz.

Da die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften für den Arbeitsschutz verringert worden sind, müssen Unternehmen, Arbeitgeber und Institutionen selber auf Basis der Gefährdungsbeurteilung festlegen, wie die Betriebsanweisungen aufgestellt werden.

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